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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Werner Toenjes
Werner Toenjes

Tel.: (0421) 807189-13
Mail: w.toenjes@iquando.de

Dr.-Ing. Christoph Seifarth
Dr. Christoph Seifarth

Tel.: (0421) 807189-12
Mail: c.seifarth@iquando.de

Mehr Informationen zu BAföG

iQuando informiert zum Aufstiegs-BAföG

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Deine berufliche Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Maßnahmekosten und zum Lebensunterhalt finanziell. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfasst dabei alle Berufsbereiche und alle Formen der Aufstiegsfortbildung. Unabhängig davon, ob als Präsenz- oder Fernlehrgang, ob bei einem öffentlichen oder privaten Anbieter, ob berufsbegleitend oder in Vollzeit.

Wer wird gefördert?

Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder einem Studium auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann auf Antrag über das AFBG gefördert werden. Zu den geförderten Fortbildungsabschlüssen gehören z.B. Techniker/in, Handwerks- und Industriemeister/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Betriebswirt/in u.v.a.. Du darfst in der Regel in der Vergangenheit noch kein Aufstiegs-BAföG in derselben Fortbildungsstufe (z.B. DQR 6 – Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in) beantragt haben (ausnahmsweise kann auch eine zweite Förderung erfolgen). Fortbildungen, die Du selbst oder über Dritte finanziert hast, sind nicht förderschädlich. Aufstiegsfortbildungen in einer höheren Fortbildungsstufe (z.B. DQR 7 – Technische/r Betriebswirt/in) werden bis zum Erreichen der Förderhöchstgrenze gefördert.

Wie wird gefördert?

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kannst Du einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten – bis maximal 15.000 €. Du erhältst 50 % der Förderung als Zuschuss und für die restlichen 50 % ein zinsgünstiges Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wenn Du die Prüfung bestanden hast, werden Dir auf Antrag zusätzlich 50 % des Restdarlehens erlassen.

Das Darlehen ist für die Dauer der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit (längstens jedoch für sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei. Danach wird es mit einem günstigen Zinssatz verzinst und muss innerhalb von zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückgezahlt werden.

Gründest oder übernimmst Du innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Prüfung ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, kann das Restdarlehen in voller Höhe erlassen werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag kann online oder schriftlich an die zuständige Behörde gestellt werden. Die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Der Maßnahmebeitrag wird dabei auch rückwirkend gezahlt. Über das Darlehen erhältst Du nach der Bewilligung der Förderung ein separates Angebot und kannst damit einen gesonderten Darlehensvertrag abschließen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Für die Antragsstellung ist Dein ständiger Wohnsitz ausschlaggebend. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Links zu den zuständigen Behörden und den jeweiligen Webseiten findest Du online unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Dort findest Du auch weitere Informationen, Formulare und Ausfüllhilfen. Sprich uns gerne an, um Fehler zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung durch die zuständige Stelle zu ermöglichen.